Information für Mitglieder der ESG die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und an DSB-Meisterschaften teilnehmen möchten.
Schützen mit nicht-EU-Startangehörigkeit sind nur dann bei DSB-Meisterschaften startberechtigt, wenn sie
- ihren Wohnsitz nachweisbar seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Deutschland haben,
- über einen Landesverband des DSB seit mindestens einem Jahr mittelbare Mitglieder des DSB sind,
- eine Erklärung abgeben, nicht an den Meisterschaften und Auslandswettkämpfen ihres Heimatlandes oder eines Drittlandes teilzunehmen, und
- sich auf Grund einer Genehmigung einer Deutschen Behörde im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Ein entsprechender Antrag muß vor Beginn des Sportjahres über den NDSB an den DSB gerichtet werden.
–> Erklärung für Mitglieder mit russischer Staatsbürgerschaft