Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie der Schießgelder ist in der Anlage A zur Beitragsordnung geregelt.
Die Regelungen und Modalitäten zur Zahlung der Beiträge sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie der Schießgelder ist in der Anlage A zur Beitragsordnung geregelt.
Die Regelungen und Modalitäten zur Zahlung der Beiträge sind der Beitragsordnung zu entnehmen.